BERUFSREIFEPRÜFUNG (BRP)
- Für Absolvent/innen mit beruflicher Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, BMS, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege).
- Externe Ablegung von bestimmten Prüfungen.
- Führt zu allgemeinem Hochschulzugang.
- Besteht aus vier Teilprüfungen.
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Absolvent/innen mit beruflicher Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege) durch externe Ablegung von bestimmten Prüfungen den allgemeinen Hochschulzugang. Sie besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung. Bevor Prüfungen absolviert werden können ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.
Ab April 2017 wird auch im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung gelten.
So kann es weitergehen
Eine erfolgreich absolvierte Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst im Bundesdienst.
Quelle
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Berufsreifeprüfung (BRP)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb/zb/berufsreifepruefung.html
Weitere Informationen im Internet
Erwachsenenbildung– Berufsreifeprüfung
www.erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/zweiter_bildungsweg/berufsreifepruefung.php