Vorschule
- Einjährige Vorschule.
- Für Kinder, die das Pflichtschulalter erreicht haben, jedoch nicht reif für den Eintritt in die Volksschule sind.
Besuch des Vorschuljahres
Wenn bei der Anmeldung des Kindes angenommen werden kann, dass das Kind noch nicht bereit für den Besuch der Volksschule ist, oder falls die Eltern (bzw. der Vormund) des Kindes wollen, dass die Voraussetzungen für den Volksschulbesuch untersucht werden, muss der/die Direktor/in der Schule entscheiden, ob das Kind in der Lage ist, in die Volksschule einzutreten. Kinder, welche das schulpflichtige Alter erreicht haben, jedoch noch nicht bereit für den Besuch der Volksschule sind, müssen zum Vorschuljahr zugelassen werden (Vorschulstufe).
Die Teilnahme am Vorschuljahr kann in separat geführten Vorschulklassen stattfinden oder gemeinsam mit Klassen der 1. und 2. Schulstufe bzw. in Mehrstufenklassen durchgeführt werden.
Nach dem Abschluss des Vorschuljahres wird das Kind zum Besuch der 1. Schulstufe der Volksschule zugelassen.
Quellen
www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/vs.html
Weitere Informationen im Internet
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/schule/4/Seite.110033.html