BERUFSVORBEREITUNGSJAHR UND INDIVIDUELLE BERUFSAUSBILDUNG
- Berufliche Erstausbildung für Jugendliche mit Behinderung oder Benachteiligung.
- Individuelle Berufsausbildung als vollständige Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre).
- Individuelle Berufsausbildung als Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen in der Dauer von 1 bis 3 Jahren.
- Unterstützung und Begleitung durch Berufsausbildungsassistent/innen.
- Berufsvorbereitungsjahr: Einjähriger Lehrgang als 9. Schuljahr an einer inklusiven Polytechnischen Schule oder im Rahmen der Sonderschule.
Berufsvorbereitungsjahr
Ziel des Berufsvorbereitungsjahrs im Rahmen der Pflichtschule ist es, die Chancen von Jugendlichen mit Behinderung oder Benachteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Umgesetzt wird das Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen bzw an einer inklusiven Polytechnischen Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
In einer achtwöchigen Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres sollen Schüler/innen im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen bzw. Interessen und die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen berufspraktischen Bereiche erhalten. Weiters sollen innerhalb des Berufsvorbereitungsjahres die vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen im persönlichen, theoretischen und praktischen Bereich vertieft und erweitert werden. Die Zugänge zum Arbeitsmarkt sollen dadurch erleichtert und die Chancen vergrößert werden, einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten und die damit verbundenen Anforderungen zu bewältigen.
Individuelle Berufsausbildung
Für Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen ist es oft sehr schwierig am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher wurde eine neue Form der beruflichen Erstausbildung entwickelt, welche dem Bedürfnis Jugendlicher mit Behinderung oder Benachteiligungen nach geeigneter Ausbildung sowie dem Bedarf der Betriebe nach adäquat ausgebildeten Arbeitskräften entspricht. Eine individuelle Berufsausbildung gemäß § 8b BAG (Berufsausbildungsgesetz) ermöglicht eine maßgeschneiderte Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche.
Berufsausbildung gemäß § 8b BAG wird sowohl als
- Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit (Verlängerung um ein, maximal um zwei Jahre) als auch als
- Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt, angeboten.
Mit dem Angebot der Teilqualifikation eröffnet sich die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Ausbildung, mit der gezielt auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse eingegangen werden kann. Ausbildungsorte sind Ausbildungsbetriebe oder besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen sowie Berufsschulen (Pflicht bzw. Recht zum Besuch der Berufsschule).
Folgende Personen können in verlängerter Lehrzeit oder in Teilqualifikation ausgebildet werden:
- Personen mit Behinderung gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz,
- Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule,
- Personen ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss,
- Personen mit Vermittlungshindernissen.
Die individuelle Berufsausbildung wird durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die Berufsausbildungsassistent/innen begleitet und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe in sozialpädagogischen und psychologischen Fragen, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten. Dies erfolgt durch laufende Kooperation mit den Eltern, Lehrbetrieben und Berufsschulen.
Unternehmen, die Jugendliche in Individueller Berufsausbildung ausbilden, können eine Förderung des AMS in Anspruch nehmen.
So kann es weitergehen
Für Absolvent/innen eines Berufsvorbereitenden Jahres und der Individuellen Berufsausbildung bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
- Berufsausübung als Fachkraft im Lehrbetrieb oder einem anderen Betrieb.
- Absolvierung der Berufsreifeprüfung (im Modell "Lehre und Matura" zu einem großen Teil bereits während der Lehrzeit möglich).
- mit Berufsreifeprüfung ist der Besuch eines Kollegs und das Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen möglich.
- Besuch von Aufbaulehrgängen oder berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige.
- Werkmeisterschulen.
- Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung und selbstständige Berufsausübung in einem reglementierten Gewerbe.
- selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe.
Quellen
Berufsschule
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bs.html
Lehre und Berufsausbildung
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung-Duales-System/LehrberufeInOesterreich.html
Berufsausbildung gem. § 8b Berufsausbildungsgesetz (BAG)
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung-Duales-System/Integrative-Berufsausbildung-IBA.html
Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_ausbildung/lehre-und-berufsbildende-schulen/Seite.333906.html
Weitere Informationen im Internet
Sozialministeriumservice
www.sozialministeriumservice.at/
Sozialministeriumservice Berufsausbildungsassistenz
https://www.sozialministeriumservice.at/Jugendliche_und_junge_Erwachsene/NEBA/Berufsausbildungsassistenz/Berufsausbildungsassistenz.de.html#:~:text=Die%20Berufsausbildungsassistenz%20unterst%C3%BCtzt%20Jugendliche%20mit,als%20auch%20in%20der%20Schule.
Überblick ISCED 3 und ISCED 5 (Abschlusslevel Berufsbildende höhere Schulen)
Nach der Sekundarstufe I stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen: