ALLGEMEINBILDENDE HÖHERE SCHULE (AHS), UNTERSTUFE
- 4-jährige Unterstufe
- Berechtigung zum Besuch der AHS Oberstufe
- Wechsel in eine Berufsbildende höhere Schule
- Zu unterscheiden sind Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium.
Allgemeines
Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab. Durch das Reifeprüfungszeugnis wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien erworben. In ihrer Langform dauert die AHS daher acht Jahre, an einzelnen Sonderformen 9 Jahre. Schüler/innen, welche die Unterstufe der AHS erfolgreich absolviert haben, können die Oberstufe besuchen. Auch der Übertritt aus der Mittelschule bzw. der Polytechnischen Schule ist nach erfolgreichem Abschluss ab einem bestimmten Leistungsniveau möglich.
Die Aufnahme in die 1. Klasse einer AHS Unterstufe setzt voraus, dass die 4. Klasse der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und in den Fächern Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik gute oder sehr gute Leistungen erzielt wurden, oder dass – bei Beurteilung mit „Befriedigend“ - eine Empfehlung der Schulkonferenz der Volksschule für den Besuch der AHS vorliegt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der/die Schüler/in eine Aufnahmeprüfung an einer AHS ablegen.
Formen der AHS
Unterstufe (1. bis 4. Klasse) und Oberstufe (5. bis 8. Klasse):
- Gymnasium mit besonderer Berücksichtigung von sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Bildungsinhalten
- Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von naturwissenschaftlichen und mathematischen Bildungsinhalten
- Wirtschaftskundliches Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von ökonomischen und lebenskundlichen (einschl. praxisbezogenen) Bildungsinhalten
Nur in der Oberstufe: Oberstufenrealgymnasium
Jede AHS hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen.
Sonderformen:
- AHS mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung.
- Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium.
- Gymnasium und Realgymnasium für Berufstätige.
- AHS für sprachliche Minderheiten (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch).
- Werkschulheim.
- Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (nähere Auskünfte bei den Landesschulräten).
Über weitere Sonderformen, die in Schulversuchen geführt werden (z.B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft, Leistungssport usw.) und allgemeinbildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Landesschulräte Auskunft.
Sonderpädagogik
Wird eine Integrationsklasse an einer AHS eingerichtet, so werden im Durchschnitt (bezogen auf das Bundesland) mindestens fünf Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse unterrichtet. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von Lehrerinnen und Lehrern mit AHS-Ausbildung gemeinsam mit speziell ausgebildetem Lehrpersonal unterrichtet. Es gilt die Stundentafel der entsprechenden Schulstufe der AHS-Unterstufe als Lehrplan, sofern dies für das Kind keine Überforderung darstellt. Sollte auf Grund der besonderen Bedürfnisse des Kindes bzw. durch den anzuwendenden Sonderschullehrplan eine Abweichung notwendig sein, wird dies von der Schule im Einvernehmen mit der Schulbehörde im Einzelfall festgelegt.
Bildungs- und Berufsberatung
In der 3. und 4. Klasse der AHS wird der Frage nach dem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg der Schüler/innen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht im Rahmen der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“.
So kann es weitergehen:
- Nach erfolgreichem Abschluss der 4-jährigen AHS-Unterstufe wechseln viele Schüler/innen in die AHS-Oberstufe (meist am selben Schulstandort).
- Sie können aber auch eine Berufsbildende Mittlere Schule (BMS), eine Berufsbildende Höhere Schule (BHS) oder eine Polytechnische Schule (PTS) besuchen.
- Eine weitere Option ist, einen Lehrberuf zu erlernen. Schüler/innen, die einen Lehrberuf erlernen wollen, müssen allerdings zuerst das 9. Schuljahr absolvieren, indem sie z. B. die fünfte Klasse der AHS oder eine Polytechnische Schule besuchen.
- Schüler/innen, die nach der 4. Klasse AHS bereits die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben (weil sie eine Klasse wiederholt haben), können auch sofort mit einer Lehrausbildung beginnen.
Das Recht auf Integration in Regelschulen für Kinder mit Behinderungen besteht grundsätzlich nur bis zur achten Schulstufe. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben die Möglichkeit zum Besuch eines Polytechnikums oder der Individuellen Berufsausbildung (Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit).
Quellen
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/ahs.html
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp.html
Weitere Informationen im Internet
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa.html
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/gts.html
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp.html
Überblick ISCED 2 - Sekundarstufe I
Nach der Primärstufe stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen: