ALLGEMEINBILDENDE HÖHERE SCHULE (AHS), OBERSTUFE
- 4-jährige Oberstufe.
- Abschluss mit Reifeprüfung (Matura).
- Berechtigung zum Studium an (Pädagogischen) Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten oder Akademien sowie zum Besuch spezieller höherer berufsorientierter Lehrgänge und Kollegs.
- Zu unterscheiden sind Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium.
Allgemeines
Die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Ausbildung und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab. An einzelnen Sonderformen umfasst die Oberstufe 5 Schulstufen.
Seit dem Schuljahr 2014/15 wird eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung durchgeführt. Durch das Reifeprüfungszeugnis wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien erworben.
Voraussetzung für den Eintritt in die 5. Klasse AHS
Voraussetzung für den Eintritt in die 5. Klasse ist ein erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der AHS.
Der Übertritt von der Mittelschule (MS) nach Abschluss der 4. Klasse in die 5. Klasse der AHS, ist möglich, wenn die Schülerin/der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Formen der AHS
Unterstufe (1. bis 4. Klasse) und Oberstufe (5. bis 8. Klasse):
- Gymnasium mit besonderer Berücksichtigung von sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Bildungsinhalten.
- Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von naturwissenschaftlichen und mathematischen Bildungsinhalten.
- Wirtschaftskundliches Realgymnasium mit besonderer Berücksichtigung von ökonomischen und lebenskundlichen (einschl. praxisbezogenen) Bildungsinhalten.
Nur in der Oberstufe: Oberstufenrealgymnasium
Für alle: Ab der 6. Klasse (10. Schulstufe) sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).
Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen.
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist – beginnend mit der 10. Schulstufe – eine Semestergliederung aller Formen der AHS-Oberstufe zur Individualisierung von Bildungslaufbahnen mit individueller Lernbegleitung und spezieller Begabungsförderung vorgesehen.
Sonderformen:
- AHS mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung.
- Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium.
- Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige.
- AHS für sprachliche Minderheiten (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch).
- Werkschulheim.
- Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (nähere Auskünfte bei den Bildungsdirektionen).
Über weitere Sonderformen, die in Schulversuchen geführt werden (z.B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft, Leistungssport usw.) und allgemeinbildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Bildungsdirektionen Auskunft.
So kann es weitergehen
Absolventen/Absolventinnen einer AHS-Oberstufe können unter anderem:
- an einer Universität, Akademie, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule studieren.
- ein Kolleg (kürzere Sonderform berufsbildender höherer Schulen) oder einen höheren berufsorientierten Lehrgang besuchen.
- einen Lehrberuf erlernen (Verkürzung der Lehrzeit möglich).
- direkt ins Berufsleben einstiegen und sich die erforderlichen beruflichen Qualifikationen am Arbeitsplatz bzw. durch Weiterbildungen erwerben.
Quellen
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/ahs.html
Weitere Informationen im Internet
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/gts.html
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp.html
Überblick ISCED 3 und ISCED 5 (Abschlusslevel Berufsbildende höhere Schulen)
Nach der Sekundarstufe I stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen: