SONDERPÄDAGOGIK / INKLUSION
Sonderschule und inklusive Bildung
Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) kann auf Wunsch der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten entweder in einer Sonderschule oder in inklusiver Form in der Regelschule erfolgen. Der SPF wird entweder auf Antrag der Eltern oder von Amts wegen durch die Bildungsdirektion festgestellt.
Inklusive Bildung eröffnet behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten gemeinsamer Lernerfahrungen. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können inklusiv in der Volksschule, Mittelschule, der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule, der Polytechnischen Schule und der einjährigen Haushaltungsschule unterrichtet werden.
Sonderschule (6. bis 15. Lebensjahr)
Die Sonderschule umfasst zehn Sparten mit jeweils neun Schulstufen, wobei die letzte Schulstufe als Berufsvorbereitungsjahr dient. Mit Zustimmung der Schulbehörde und mit Einwilligung des Schulerhalters ist der Sonderschulbesuch maximal zwölf Schuljahre lang möglich.
Die adäquate sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Anwendung spezifischer Lehrpläne. Sowohl in Sonderschulen als auch im inklusiven Unterricht sind qualifizierte Lehrkräfte tätig. Ziel des individualisierten Unterrichts ist es, den Schüler/innen durch eine grundlegende Allgemeinbildung, eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen zu ermöglichen.
Bildungs- und Berufsorientierung
Der Unterrichtsgegenstand „Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe“ ist eine verbindliche Übung an den Allgemeinen Sonderschulen. Diese verbindliche Übung soll dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen gezielt mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren Neigungen und Interessen und ihren Berufsvorstellungen auseinandersetzen. Außerdem sollen sie Einblicke in den Berufsalltag erhalten und Möglichkeiten für ihren ganz persönlichen Berufsweg finden können.
Eine weitere Maßnahme, Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, ist das „Berufsvorbereitungsjahr“ in der 9. Schulstufe der Sonderschule. Die Schüler/innen sollen im Rahmen von allgemeinbildenden und berufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.
So kann es weitergehen
Nach der Sonderpädagogik / inklusiven Bildung gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten für die Jugendlichen:
- Absolvierung des Berufsvorbereitungsjahrs als 9. Schulstufe zur Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Danach kann im Rahmen der Individuellen Berufsausbildung gemäß § 8b BAG (Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit) eine Lehre angefangen werden.
Quelle
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp.html