INKLUSIVE BILDUNG
Inklusive Bildung im Bereich der Sekundarstufe II
Österreich hat durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in 2008 einen wichtigen Schritt in Richtung der Etablierung von Inklusiver Bildung im gesamten Schulsystem getan.
"Grundsätzlich werden in allen technischen, kaufmännischen und humanberuflichen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen integriert, soweit sie die lehrplanmäßigen Anforderungen in Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Rücksichtnahmen erfüllen können. So ist z.B. das Schulzentrum, 1030 Wien, Ungargasse 69* in Wien der größte Standort für Hörbehinderte an kaufmännischen Schulen - es gibt zahlreiche Förder- und Stützmaßnahmen."
(siehe auch UN-Behindertenrechtskonvention - Erster Staatenbericht Österreichs, BMASK 2010)
*Anmerkung: Für weitere Schwerpunkte des Schulzentrum Ungargasse, etwa im technischen Bereich, siehe: https://www.szu-home.at/
Da aber oftmals die notwendigen formellen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist es für Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor schwierig, die Oberstufe einer AHS oder eine BHS zu besuchen.
Um eine kontinuierliche Betreuung von Schüler/innen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen auch in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und den allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe) zu gewährleisten, wurden besondere gesetzliche Regelungen geschaffen, die entsprechende Abweichungen vom Lehrplan sowie einen erweiterten Förderunterricht ermöglichen.
Eine Möglichkeit ist es, im Rahmen eines Schulversuchs mit einem eigenen Lehrplan die Sekundarstufe II zu besuchen. Im Zuge des Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird als eine Maßnahme das vermehrte Durchführen von Schulversuchen genannt, welche durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung koordiniert werden. (Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, S. 67)
- Ein Beispiel für einen Schulversuch auf Sekundarstufe II, der inklusive Bildung (abseits der Individuellen Berufsausbildung) bis 18 Jahren ermöglicht, ist der österreichweit erste Schulversuch einer inklusiven Oberstufe, der 2012 in Salzburg gestartet wurde.
- Ein weiteres Beispiel ist das bereits erwähnte Schulzentrum HTL HAK Ungargasse in Wien.
- In der Anton Krieger Gasse in Wien wird Schülerinnen und Schülern mit Hörbeeinträchtigung, in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Gehörlosenbildung, ermöglicht die AHS-Oberstufe zu besuchen.
Quellen
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Sonderschule und inklusiver Unterricht
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp.html
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - UN-Behindertenrechtskonvention
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/UN-Behindertenrechtskonvention.html
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Nationaler Aktionsplan Behinderung
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html
Überblick ISCED 3 und ISCED 5 (Abschlusslevel Berufsbildende höhere Schulen)
Nach der Sekundarstufe I stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen: