Berufsbildende Höhere Schule (BHS) sowie Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
- 5-jährige Ausbildung.
- Abschluss mit Reife- und Diplomprüfung.
- Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung.
- Berechtigung zum Studium an Hochschulen.
- Abschluss einer Mittelschule, der 4. bzw. höheren Schulstufe einer Allgemeinbildenden höheren Schule oder der Polytechnischen Schule.
Allgemeines
Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung.
Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.
Die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für Absolvent/innen von BHS an Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben; Berechtigungen laut Ingenieurgesetz gelten für Absolvent/innen der meisten höheren technischen und landwirtschaftlichen Schulen.
Vergleichbar strukturiert aber gesetzlich nicht den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) zugeordnet sind die Höheren Anstalten der Lehrer/innen - und Erzieher/innenbildung, die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) sowie die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP).
Aufnahme
Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/innen besucht werden, welche die 4. Klasse / 8. Schulstufe der HS, der MS, die 4. oder eine höhere Klasse der AHS oder die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände).
Für die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung abzulegen.
Die wichtigsten BHS
- Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt.
- Handelsakademie.
- Höhere Lehranstalt für Mode.
- Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung.
- Höhere Lehranstalt für Tourismus.
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.
- Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft.
- Bildungsanstalt für Elementarpädagogik.
- Bildungsanstalt für Sozialpädagogik.
So kann es weitergehen
Für Absolvent/innen einer berufsbildenden höheren Schule bzw. BAKIP oder BASOP bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:
- der unmittelbare Berufseinstieg im Fachbereich.
- an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule zu studieren.
- Lehrabschlussprüfung (der Abschluss der BHS ersetzt oder verkürzt Lehrzeiten in verwandten Lehrberufen).
- ein Kolleg einer anderen Fachrichtung zu besuchen.
- nach entsprechender Berufspraxis: selbstständige Berufsausübung in reglementierten Gewerben (gegebenenfalls mit Befähigungsprüfung).
- selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe.
Quelle
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/bmhs.html
Weitere Informationen im Internet
Überblick ISCED 3 und ISCED 5 (Abschlusslevel Berufsbildende höhere Schulen)
Nach der Sekundarstufe I stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen: