ZWEITER BILDUNGSWEG
- Nachholen von Bildungsabschlüssen von Basisbildung über Pflichtschulbildung bis zum Studium
- Eröffnung von Übergängen in den sekundären/tertiären Sektor
- Nicht mit berufsspezifischer Weiterbildung zu verwechseln
- Förderungen von Angeboten zentral
Allgemeines
Der zweite Bildungsweg umfasst neben dem Erwerb von Basisbildung Angebote zum Nachholen von Bildungsabschlüssen. Folgende Abschlüsse können nachgeholt werden: Pflichtschulabschluss, Polytechnikum, Lehrabschluss, Reifeprüfung einer AHS oder BHS über eine Externistenreifeprüfung, Abendschulen oder Aufbaulehrgänge, Beamtenaufstiegsprüfung („B-Matura”), Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung. Bildungsabschlüsse sind zwar kein Garant für soziale Sicherheit und beruflichen Aufstieg, erhöhen aber die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, verringern das Arbeitslosenrisiko und dienen auch der persönlichen Entwicklung sowie dem Zugang zu weiterführender Bildung. Bei dem zweiten Bildungsweg wird ein sehr starker Fokus auf die Information von Interessierten über Förderungsmöglichkeiten gelegt, weil die Beteiligung an Weiterbildung bei Erwachsenen auch stark von den verfügbaren finanziellen und zeitlichen Ressourcen abhängig ist.
Nachholen des Pflichtschulabschlusses (erwachsenengerechter Pflichtschulabschluss ePSA)
Für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses für Erwachsene sind Prüfungen in sechs Kompetenzfeldern abzulegen. Diese bestehen aus vier Pflichtfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung) sowie zwei Wahlfächern (hierbei sind aus den vier Wahlfächern „Kreativität und Gestaltung“, „Gesundheit und Soziales“, „Natur und Technik“ sowie einer weiteren Sprache zwei auszuwählen). Alle bis auf eine Prüfung können an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Prüfungskompetenz erlangt haben, stattfinden. Die Form der Externistenprüfungen zur Erlangung eines Abschlusses der Mittelschule gibt es ebenfalls. Die Vorbereitung in einem Kurs ist wie bei allen Externistenprüfungen nicht vorgeschrieben und kann auch im Selbststudium erfolgen. Ist dies der Fall, ist die Prüfung an einer Schule und nicht an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung abzulegen. Das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht Absolvent/innen den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschulen, Handelsschulen), allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK, usw.).
Schulen für Berufstätige, Abendgymnasien und tertiäre Weiterbildung
Personen, die bereits in das Berufsleben eingetreten sind oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können neben der Berufstätigkeit in Form von Abendunterricht entsprechende Bildungsabschlüsse erwerben. Es gibt allgemeinbildende und berufsbildende mittlere und höhere Schulen für Berufstätige, Aufbaulehrgänge, Kollegs und Akademien. In Abendgymnasien, also öffentlich staatlichen Schulen, wird Berufstätigen die Möglichkeit gegeben, die Reifeprüfung im zweiten Bildungsweg abzulegen. Hier kann die Vorbereitung wiederum in von den Schulen angebotenen Kursen oder im Fernstudium stattfinden. Außerdem bestehen Weiterbildungsangebote an Universitäten, Privatuniversitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen – an letzteren gibt es zusätzlich auch Fachhochschul-Studiengänge für Berufstätige.
Externistenreifeprüfung
Eine weitere Möglichkeit, auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erlangen zu können, bietet die Externistenreifeprüfung. Durch die erfolgreiche Ablegung von Externistenreifeprüfungen erhalten Absolventen und Absolventinnen die selbe Studienberechtigung und andere Berechtigungen wie durch ein an einer Schule erworbenes Reifeprüfungszeugnis des gleichen Typs der allgemeinbildenden höheren Schule. Voraussetzung zur Zulassung ist hierbei ein positiver Abschluss der achten Schulstufe sowie ein Zulassungsansuchen, das beim jeweiligen Landesschulrat bzw. dem Stadtschulrat für Wien einzubringen ist. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach dem bei der Zulassung gewählten Schultyp. Zur Vorbereitung auf Externistenreifeprüfungen werden Teilnehmer/innen Kurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen wie beispielsweise den Volkshochschulen und diversen Privatschulen angeboten.
So kann es weitergehen
Welcher Bildungsweg in weiterer Folge eingeschlagen werden kann, hängt von den im zweiten Bildungsweg erworbenen Qualifikationen ab. Während einzelne Abschlüsse (wie Pflichtschulabschluss und Reifeprüfung) für jegliche weiterführende Bildung offen sind, bereiten andere Abschlüsse (wie die Studienberechtigungsprüfung) lediglich auf ein eingegrenztes oder bestimmtes, weiterführendes Bildungsangebot vor. Weiterbildungen im Rahmen der Erwachsenenbildung bieten sich aber unabhängig vom Bildungsabschluss an.
Quelle
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Schulen für Berufstätige
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb/zb/sfb.html
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Zweiter Bildungsweg
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/eb/zb.html
erwachsenenbildung.at – Fachportal für Lehren und Lernen Erwachsener
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/zweiter_bildungsweg/ueberblick.php